FEM werden unter anderem dann eingesetzt, wenn es darum geht, gefährlichen Situationen wie Stürze und Behinderung der therapeutischen Massnahmen, vorzubeugen (Kruger, Mayer, Haastert, & Meyer, 2013; Kwaliteitsinstituut voor de Gezondheidszorg CBO, 2001). Jedoch werden FEM teilweise häufiger angewendet, als unbedingt notwendig. Laut internationalen Publikationen, liegt die Prävalenz von FEM in Akutspitälern zwischen 3% bis 25%. Die grosse Spannbreite der Prävalenzraten wird erklärt durch die Verwendung von unterschiedlichen Definitionen der FEM sowie unterschiedliche Erhebungstechniken. Auch Unterschiede bezogen auf das Praxisfeld, den Patientenmix (case Mix) und die gesetzlichen Grundlagen beeinflussen das jeweilige Ergebnis (Kruger et al., 2013).
Um FEM zu reduzieren, empfiehlt die Leitlinie der Registered Nurses' Association of Ontario (2012) ausführliche Assessments und die Erwägung alternativer Massnahmen. Dabei wird besonders der Einsatz der Interventionen Deeskalation und Krisenmanagement empfohlen, bevor FEM angewendet werden.
FEM können für die Patientinnen und Patienten unerwünschte physische und psychische Folgen haben. Hier werden Folgen wie Inkontinenz, Dekubitus, Kontrakturen, Depression, Aggression oder Abnahme der kognitiven Fähigkeiten beschrieben (Hamers, 2009; Scherder, Bogen, Eggermont, Hamers, & Swaab, 2010). Weiter werden Patientinnen und Patienten in ihrer Autonomie und Würde beeinträchtigt (Bai et al., 2014; Kruger et al., 2013). Für das Pflegefachpersonal ist die Durchführung von FEM oft mit negativen Gefühlen wie Frustration und Schuld verbunden (Heinze, Dassen, & Grittner, 2012).
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der Schweiz auf nationaler Ebene Gesetzesgrundlagen betreffend den Umgang mit bewegungseinschränkenden Massnahmen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen festgelegt.