Kosten für Spitäler mit nationalem Q-Vertrag, Messplan ANQ
- Die Finanzierung der Messung der Indikatoren «Sturz» und «Dekubitus» ist für Spitäler (Akutsomatik), welche dem nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, gesichert. ANQ stellt die Instrumente zur Prävalenzmessung zur Verfügung.
- In der Prävalenzmessung 2018 übernimmt ANQ letztmals die Kosten für den Indikator «Freiheitseinschränkende Massnahmen» für diejenigen Spitäler (Akutsomatik), welche die beiden obligatorischen Indikatoren «Sturz» und «Dekubitus» gemäss dem ANQ-Messplan im Erwachsenenbereich messen. Der Indikator wird 2019 weiterhin angeboten, jedoch für die Spitäler kostenpflichtig sein.
- Der Indikator «Mangelernährung» kann kostenpflichtig und auf freiwilliger Basis ausserhalb des Messplans ANQ gemessen werden: Pauschale CHF 995.– sowie CHF 1.20 pro angemeldetem Bett (Administrations- und Aufbereitungskosten BFH).
Kosten für Spitäler ohne nationalen Q-Vertrag, ausserhalb Messplan ANQ
- Für die Messung der Indikatoren «Sturz» und «Dekubitus» werden die Kosten (Richtpreise CHF 3395.– pro Institution sowie CHF 5.75 pro angemeldetem Bett) von der BFH direkt in Rechnung gestellt. In diesem Fall erhalten Sie eine massgeschneiderte Offerte inkl. Auftragsbestätigung seitens der BFH.
- Die Indikatoren «Mangelernährung» und «Freiheitseinschränkende Massnahmen» können zusätzlich gemessen werden: Pauschale CHF 995.– pro Indikator sowie CHF 1.20 pro angemeldetem Bett (Administrations- und Aufbereitungskosten BFH).