Kosten

Kosten

Freiwillige Indikatoren: Neu von ANQ finanziert

Spitäler/Kliniken mit nationalem Qualitätsvertrag, Messplan ANQ
Alle Spitäler, welche dem nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, können neben den obligatorischen Indikatoren Sturz und Dekubitus neu auch die freiwilligen Indikatoren Mangelernährung, Freiheitseinschränkende Massnahmen und Dekubitus Kinder kostenfrei erheben. Die entsprechenden Kosten werden von ANQ übernommen.

Institutionen ohne nationalen Qualitätsvertrag, ausserhalb Messplan ANQ
Für die Messung der Indikatoren Sturz, Dekubitus, Mangelernährung, Freiheitseinschränkende Massnahmen sowie Dekubitus Kinder werden die Kosten (Richtpreise CHF 1000.– pro Institution sowie CHF 5.00 pro Fragebogen) von der BFH direkt in Rechnung gestellt. Bitte kontaktieren Sie die BFH für eine unverbindliche Offerte.

Anmeldung für die Messung am 08. November 2022

Die Spitäler und Kliniken werden gebeten, sich bei der Berner Fachhochschule, Departement Gesundheit bis spätestens 31. Mai 2022 anzumelden:

Institutionen, welche bereits an einer vorgängigen Prävalenzmessung teilgenommen haben, erhalten automatisch seitens der BFH ein individualisiertes Anmeldeformular mit den Angaben des Vorjahres zwecks Überprüfung bzw. Aktualisierung.

Wenn Ihre Institution dieses Jahr das erste Mal an der Prävalenzmessung teilnimmt, bitten wir Sie, sich bei der Berner Fachhochschule zu melden (Telefon: +41 31 848 45 55, E-Mail: ), damit Ihnen die Anmeldeunterlagen zugestellt werden können.

Teilnahmebedingungen

Ihre Anmeldung gilt als verbindlich sobald Sie die definitive Bestätigung der Berner Fachhochschule erhalten haben.
Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben, verpflichten sich die BFH, ihre Kooperationspartner HEdS-FR, SUPSI und Universität Maastricht, LPZ (Flycatcher), zur Durchführung der folgenden Aufgaben:

  • Schulung der Spitalkoordinatorinnen und Spitalkoordinatoren.
  • Support der Spitalkoordinatorinnen und Spitalkoordinatoren.
  • Ausgabe der für die Prävalenzmessung erforderlichen Materialien, Informationen, Schulungsunterlagen.
  • Ausgabe der Ergebnisse auf Institutions-, Standort- und Stationsebene.
  • Ausgabe der nationalen Vergleichsdaten (des gleichen Spitaltyps), sofern mindestens drei vergleichbare Institutionen an der Prävalenzmessung beteiligt sind.

Das Spital verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt der Anmeldung für die Prävalenzmessung zur Durchführung der folgenden Aufgaben:

  • Angabe der E-Mail-Adresse/Anschrift der Spitalkoordinatorin, des Spitalkoordinators.
  • Messvorbereitung in Übereinstimmung mit dem Messhandbuch Schweiz 2022.
  • Datensammlung gemäss Vorgaben LPZ 2.0, insb. die Erfassung der speziell gekennzeichneten Fragen am Patientenbett.
  • Online-Erfassung der Daten in das Eingabeprogramm LPZ 2.0 sowie Freigabe der Daten bis zum Stichtag, d.h. innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Messung.
  • Rechtzeitige Angabe von allfälligen personellen Mutationen/Änderungen der Anschriften an die Berner Fachhochschule, Departement Gesundheit, angewandte Forschung und Entwicklung Pflege, Nationales Auswertungsinstitut der nationalen Prävalenzmessung: Telefon: +41 31 848 45 55 oder per Mail an .

Ihre Anmeldung gilt als verbindlich, sobald Sie die definitive Bestätigung der Berner Fachhochschule erhalten haben. Nachdem Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben, verpflichtet sich LPZ International, LPZ (Flycatcher) bzw. die BFH Gesundheit, ihre Kooperationspartner HEdS-FR und SUPSI, zur Durchführung der folgenden Aufgaben:

  • Nationale Koordination der Prävalenzmessungen in der Schweiz.
  • Aufbereitung und Bereitstellung der für die Prävalenzmessung erforderlichen Materialien, Informationen, Schulungsunterlagen (BFH/LPZ, Flycatcher).
  • Publikation der Ergebnisse auf Institutions-, Standort- und Stationsebene im geschützten Bereich der LPZ-Webseite.
  • Ausgabe der nationalen Vergleichsdaten (des gleichen Spital- und Stationstyps), sofern mindestens drei vergleichbare Institutionen/Stationen an der Prävalenzmessung beteiligt sind.

Anonymität

Alle Angaben werden pseudonymisiert. Jedes Spital bzw. jeder Standort bekommt eine eigene Identifikationsnummer (ID). Diese Identifikationsnummer ist auch im Schriftwechsel anzugeben.

Zum Schutz der Personen und Spitaldaten wurde von der Universität Maastricht und LPZ (Flycatcher) eine Datenschutzbestimmung aufgestellt. Die Bestimmungen können hier heruntergeladen werden. Für die Prävalenzmessungen in der Schweiz hat ANQ ein Datenreglement erstellt. Dieses kann hier heruntergeladen werden (Version vom 21.09.2011).

Nationale Prävalenzmessung Sturz und Dekubitus